Auf dieser Seite und den Unterseiten finden Sie immer aktuelle Informationen rund um unser Unternehmen und unsere Produkte.
Die Landesregierung hat die aktuelle Corona-Verordnung über den 31. August hinaus bis zum 30. September 2020 verlängert. Somit ist ein Wiedereinstieg in einen geregelten Sportbetrieb zum Schuljahresbeginn unwahrscheinlich.
Die wesentlichen Änderungen zum 6. August
Corona-Verordnung vom 28.07.2020
Liebe Mitglieder,
wir sind überaus glücklich, dass wir wieder Sport anbieten konnten, wenn auch im eingeschränktem Modus.
Wir wissen die Unterstützung eines jeden zu schätzen und wissen sehr wohl, dass die geleisteten Beiträge keine Selbstverständlichkeit sind. Ein ganz besonderer Dank hierfür!
Trotz all der Freude bleibt weiterhin Vorsicht geboten, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hat höchste Priorität, damit wir weiterhin Sport ausüben können.
Die Landesregierung hat am 23. Juni 2020 eine neue Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Sie tritt am Mittwoch, den 1. Juli 2020, in Kraft. Mit der komplett neu gefassten Corona-Verordnung sind zahlreiche Fach-Verordnungen entfallen.
Maximale Gruppengröße für den Trainings- und Übungsbetrieb jetzt auf 20 Personen beschränkt.
Corona-Verordnung gültig ab 1. Juli 2020
Corona-Verordnung Sport gültig ab 1. Juli 2020
Weitere Corona-Verordnungen für Baden-Württemberg
Hygienekonzept TSV Juli
Trainingsnachweis / Dokumentation Juli
Auch unser Sport ist wie zahlreiche andere gesellschaftliche Bereiche wochenlang komplett zum Erliegen gekommen. Sporttreiben mit Gleichgesinnten und die damit verbundenen sozialen Kontakte liegen seither auf Eis. Wie in weiten Teilen der Welt, müssen auch wir uns mit dem „neuen Normal“ anfreunden, da der Schutz der Gesundheit nach wie vor oberstes Ziel bleibt.
Leider wird die Corona-Pandemie auch zukünftig die gesamte Sportlandschaft massiv beeinflussen.
Den Mitgliedern geben wir hier die aktuell geltenden, zentralen Corona-Maßnahmen für den Sportbetrieb beim TSV 1848 Bad Saulgau e.V. bekannt:
Corona-Verordnung in der aktuell gültigen Fassung
Corona-Verordnung in der ab 1. Juli 2020 gültigen Fassung
Sportstättenverordnung vom 04.Juni 2020
Mitteilung neue Corona-Verordnung Sport ab 01.Juli 2020
Die Vereinsführung des TSV 1848 Bad Saulgau e.V. hat sich in den vergangenen drei Wochen intensiv bei der Stadtverwaltung für eine Hallenöffnung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt. Die Mitteilung über den Beschluss zur Öffnung erfolgte an den Verein am Montagabend, 22.06.2020 und wurde am nächsten Tag in der Presse bekannt gegeben.
Stellungnahme zum Bericht und Kommentar der Schwäbischen Zeitung
Die Corona-Pandemie hat unseren Sportbetrieb von heute auf morgen akut eingeschränkt - man kann sogar sagen, komplett stillgelegt. Wir wollen nun unseren Sportbetrieb langsam wieder hochfahren gemäß den Vorgaben vom Land Baden-Württemberg. Nach Aussage der Stadt Bad Saulgau vom 02. Juni 2020 werden die Sporthallen und Dorfgemeinschaftshäuser zum 15. Juni 2020 wieder für den Sportbetrieb geöffnet. Die Rehaklinik hat bis auf weiteres geschlossen. Wenn wir jetzt wieder starten, tun wir das immer noch mit der Gefahr, dass sich Menschen in den Trainingseinheiten anstecken können. Deshalb ist es notwendig und zwingend erforderlich ein Hygienekonzept einzuhalten.
Corona-Verordnung Sportstätten vom 04.06.2020
Baden-Württemberg geht einen weiteren vorsichtigen Schritt bei der Lockerung der Corona-Verordnung: Eine neue Verordnung regelt den Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten, …. zu Trainings- und Übungszwecken. Sie wurde am 22. Mai notverkündet und gilt ab dem 2. Juni 2020. .
Mit der 8. Corona-Verordnung dürfen ungedeckte öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten (Freiluftsportanlagen) zu Trainings- und Übungszwecken ab 11. Mai 2020 betrieben werden.
Fragen und Antworten
zu den Lockerungen ab dem 11. Mai 2020
Corona-Verordnung Sportstätten
(CoronaVO Sportstätten) vom 10. Mai 2020
Stufenplan für Baden-Württemberg
Aufgrund der aktuellen Situation rund um den Coronavirus sollten bekanntlich vor allem ältere und kranke Menschen möglichst soziale Kontakte meiden. Aus diesem Grund bietet die Abteilung Handball des TSV Bad Saulgau einen Lieferservice an.
Kostenloser Lieferservice für Lebensmittel und Medikamente für Senioren und Menschen in häuslicher Quarantäne. Lieferung von Montag bis Samstag bis jeweils 20:00 Uhr.
Info
HELFER - CORONAWEHR Diese Seite dient dazu, Menschen zu finden, die hilfsbedürftige und ältere Menschen während der Corona Pandemie in Form eines Lieferservice für Lebensmittel und Medikamenten unterstützen möchte.
Info
Der WLSB-Präsident ruft Mitglieder und Bevölkerung eindringlich zur Solidarität mit den Sportvereinen auf. Wer jetzt Beiträge zurückfordert, weil kein Sportangebot möglich ist, gefährdet die Existenz der Sportvereine noch mehr. Gerade jetzt müssen wir zusammenhalten und Solidarität beweisen, damit auch unsere Vereine diese Krise überstehen. Baden-Württemberg braucht auch nach Corona funktionierende Sportvereine, die sich um Kinder und Jugendliche kümmern und der Bevölkerung qualifizierte Sportangebote zu sozial verträglichen Beiträgen bieten können.
Geschäftsstelle TSV 1848 Bad Saulgau e.V.
Oberamteistraße 16 • 88348 Bad Saulgau
07581 537970 • 07581 537971
mail@tsv-badsaulgau.de