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neue Lockerungen ab Donnerstag 10.06. im Landkreis Sigmaringen
Landratsamt Simaringen
Corona-Verordnung in der ab 3. Mai 2021 gültigen Fassung
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 22. Mai 2021 außer Kraft
Stufenplan in Baden-Württemberg ab 19. April 2021
Geschlossene / geöffnete Einrichtungen und Aktivitäten
Stand: 01. Mai 2021
Mit der aktuellen Änderung der Corona-Verordnung des Landes passt Baden-Württemberg die generellen Regelungen und die Notbremsen-Regelung an die bundeseinheitlichen Vorgaben an.
Die Corona-Regeln mit der Bundes-Notbremse auf einen Blick ab 24. April 2021 (PDF)
Verschärfte Regeln der Notbremse.
Vom Montag, 19. April, an setzt Baden-Württemberg die angekündigte Notbremse der Bundesregierung um.
Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung
"Die Zeche zahlt jedes einzelne Mitglied"
Interview mit Martin Blaser zu Corona
Mit Beschluss vom 19. März 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert.
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März
Maßnahmen Kreis Sigmaringen ab Montag, 29.03.
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