23.05.2020
Baden-Württemberg geht einen weiteren vorsichtigen Schritt bei der Lockerung der Corona-Verordnung: Eine neue Verordnung regelt den Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten, …. zu Trainings- und Übungszwecken. Sie wurde am 22. Mai notverkündet und gilt ab dem 2. Juni 2020. .
Mit der 8. Corona-Verordnung dürfen ungedeckte öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten (Freiluftsportanlagen) zu Trainings- und Übungszwecken ab 11. Mai 2020 betrieben werden.
Fragen und Antworten
zu den Lockerungen ab dem 11. Mai 2020
Corona-Verordnung Sportstätten
(CoronaVO Sportstätten) vom 10. Mai 2020
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