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Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

16.12.2020

Bund und Länder einigen sich auf Lockdown ab 16. Dezember
Die tägliche Zahl der Neuansteckungen hat sich innerhalb weniger Tage verdoppelt. Das Virus ist stärker denn je.  Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen sind - ausgenommen weniger Ausnahmen - ausschließlich im nicht-öffentlichen Raum erlaubt. Davon ausgenommen ist Sport und Bewegung im Freien mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts.
Corona-Verordnung vom 15. Dezember
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 10. Januars 2021 außer Kraft.

Aktuelle Regelungen für den Sport im Land gelten weiterhin bis 31. Januar 2021
Corona-Verordnung Sport

Die Corona-Verordnungen für Baden-Württemberg

Fragen und Antworten zum Coronavirus

Auch wenn es schwerfällt, ist es weiter unabdingbar, dass wir uns gegenseitig schützen und uns an die Regeln halten.

Geräteturnen TSV Bad Saulgau
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