"Die Zeche zahlt jedes einzelne Mitglied"
Interview mit Martin Blaser zu Corona
Mit Beschluss vom 19. März 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert.
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März
Maßnahmen Kreis Sigmaringen ab Montag, 29.03.
Bund und Länder haben die geltenden Corona-Regeln grundsätzlich bis zum 28. März 2021 verlängert. In vielen Bereichen können die Länder jedoch bei niedrigen Infektionszahlen Öffnungen erlauben. Die aktuellen Regeln im Überblick:
Das sind die geltenden Regeln und Einschränkungen
Aktuell geltende Regelungen im Landkreis Sigmaringen
DOSB - schrittweise Lockerungen im Breitensport
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Landkreis Sigmaringen Informationen Corona
Corona-Schnelltests in Bad Saulgau
Am 14. März 2021 ist es wieder so weit.
Die größten Parteien im Wahlprogrammcheck
Mit Beschluss vom 10.02. haben sich Bund und Länder darauf verständigt, den Lockdown bis zum 7. März zu verlängern. Mit Blick auf die Ausbreitung von deutlich ansteckenderen Virusvarianten sind auch in Gebieten, in denen jetzt die Zahlen sinken, die Kontakte weiter auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ ist weiterhin das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie und rettet täglich Menschenleben.
Kampagne für Vereinstreue und Präsenz des Handballsports
DHB unterstützt Vereinskommunikation
Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 25. Januar 2021 bzw. 27. Januar 2021 in Kraft.
In einigen Bereichen muss künftig eine medizinische Maske, statt der bisherigen „Alltagsmaske“ getragen werden.
Durch weiter hohe Infektionszahlen und eine Beschleunigung der Ansteckungen durch Mutationen des Corona-Virus werden die Corona-Maßnahmen der vergangenen Wochen zunächst bis Ende Januar verlängert und teilweise verschärft.
Die Ausgangsbeschränkungen bleiben weiter bestehen.
Private Zusammenkünfte sind nur noch im Kreis des eigenen Hausstandes und höchstens mit einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, möglich. Kinder unter 14 werden dabei – anders als in den vergangenen Wochen – mitgezählt.
Ab 11. Januar 2021 sollen Abholangebote im Handel wieder erlaubt werden.
Der Sportbetrieb ruht weiterhin.
Änderungen der Corona-Verordnung zum 11. 01. 2021
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