Der Gesetzgeber hat am 1.1.2012 das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft gesetzt, um den aktiven Schutz von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Verbunden damit sind Regelungen für Haupt-, Neben- und Ehrenamtliche, die Kinder und Jugendliche betreuen. Ziel des Gesetzgebers ist, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch und Misshandlung weiter zu verbessern.
Im Sport spielen Vertrauen, Körperlichkeit und Nähe eine große Rolle. Freude und Tränen nach einem ereignisreichen Wettkampftag,
Hilfestellung bei Übungsformen oder auch Trainingslager und Freizeitmaßnahmen mit Übernachtungssituationen sind nur einige Beispiele für alltägliche Situationen, die für Übergriffe und Grenzverletzungen ausgenutzt werden können.
Der Vorstand eines Vereins trägt die Verantwortung, dass die Mädchen und Jungen vor jeglicher Art von Gewalt, insbesondere der sexualisierten Gewalt, innerhalb unseres Vereins bestmöglich geschützt
werden.
Dies erfordert, dass wir offen über die Thematik sprechen und eine Kultur der Aufmerksamkeit in unserem Verein schaffen
Ausgezeichnet vom Landratsamt Sigmaringen mit dem Gütesiegel "Kinderschutz Na klar"
Unterstützt von
Erziehungsberatungsstelle - Außenstelle
88348 Bad Saulgau, Gänsbühl 6
Tel: 07581 / 5894
Landratsamt Sigmaringen
Fachbereich Jugend
72488 Sigmaringen, Leopoldstraße 4
Tel: 07571 / 102-4217
Württembergische Sportjugend
im Württembergischen Landessportbund e.V.
70372 Stuttgart, Fritz-Walter-Weg 19
Tel: 0711 / 28077-140
www.wsj-online.de
Hilfeportal Sexueller Missbrauch
www.hilfeportal-missbrauch.de
Brennnessel e.V.
Hilfe gegen sexuellen Missbrauch
88212 Ravensburg, Marktstr. 53
Tel: 0751 / 3978
kontakt@brennessel-rv.de
Geschäftsstelle TSV 1848 Bad Saulgau e.V.
Oberamteistraße 16 • 88348 Bad Saulgau
07581 537970 • 07581 537971
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