Auf dieser Seite und den Unterseiten finden Sie immer aktuelle Informationen rund um unser Unternehmen und unsere Produkte.
Mit der Verschärfung der Maßnahmen und der entsprechenden Anpassung der Corona-Verordnung des Landes reagiert die Landesregierung auf die aktuelle, weiter besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg.
Der gesamte Sportbetrieb ist weiterhin eingestellt.
Die Wiederaufnahme wird über die Presse bekanntgegeben
Die Corona-Lage hat sich in den vergangenen Tagen und Wochen weiter zugespitzt. Um die Ausbreitung des Virus wieder zu verlangsamen, sind persönliche Kontakte um 75 Prozent zu reduzieren.
Ab Montag, 02. November werden Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen geschlossen
Weitere Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie
Die Maßnahmen in der schnellen Übersicht
Fragen und Antworten zur aktuellen Corona-Verordnung
Die konsolidierte Corona-Verordnung Sport schafft Klarheit über die
jeweiligen Regelungen zur Teilnehmerzahl von 20 Personen im
Trainings- und Übungsbetrieb
Corona-Verordnung Sport (CoronaVO Sport) vom 23.10.2020
Erläuterungen LSV BW
Die Corona-Lage in Baden-Württemberg wird immer kritischer. Am Samstag beschloss das Kabinett die Ausrufung der höchsten Corona-Warnstufe 3, die eine verschärfte Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und weitere Kontaktbeschränkungen ab Montag mit sich bringt.
Wesentliche Änderungen zum 19. Oktober 2020
Corona-Verordnung in der ab 19. Oktober 2020 gültigen Fassung
Die Landesregierung hat die aktuelle Corona-Verordnung bis zum 30. November 2020 verlängert.
Beschränkungen für Veranstaltungen und Betriebsverbote werden unabhängig von der Laufzeit der Verordnung laufend im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen überprüft und gegebenenfalls umgehend angepasst.
Corona-Verordnung vom 12.10.2020
Corona-Verordnung Sport (CoronaVO Sport) vom 8. 10 2020
Häufige Fragen und Antworten (FAQ) zum Sport
Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung
Gemeinsamer Appell von Sportministerin Dr. Eisenmann und Gesundheitsminister Lucha an die Sportverbände im Land
Start in die neue Handballsaison am Samstag 10.10.2020
Corona-Konzept für die Kronriedhalle sowie Registrierungsformulare für Gästeteams unter
www.handball-badsaulgau.de/corona-info/
Eintrittskarten nur im Vorverkauf!
Die Landesregierung hat die aktuelle Corona-Verordnung über den 30. September hinaus bis zum 31. Oktober 2020 verlängert.
Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sport regelt die Sportausübung in Baden-Württemberg. Sie gilt ab dem 14. September und ersetzt ab diesem Zeitpunkt die bisherigen separaten Verordnungen Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie Profi- und Spitzensport.
Corona-Verordnung Sport vom 03.09.2020
Änderungen zum 14. September 2020
Bei Fragen zum Trainingsbeginn bitte direkt an die einzelnen Abteilungen und Sportgruppen wenden oder an die TSV Geschäftsstelle.
Geschäftsstelle TSV 1848 Bad Saulgau e.V.
Oberamteistraße 16 • 88348 Bad Saulgau
07581 537970 • 07581 537971
mail@tsv-badsaulgau.de