Mit Beschluss vom 10.02. haben sich Bund und Länder darauf verständigt, den Lockdown bis zum 7. März zu verlängern. Mit Blick auf die Ausbreitung von deutlich ansteckenderen Virusvarianten sind auch in Gebieten, in denen jetzt die Zahlen sinken, die Kontakte weiter auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ ist weiterhin das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie und rettet täglich Menschenleben.
Kampagne für Vereinstreue und Präsenz des Handballsports
DHB unterstützt Vereinskommunikation
Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 25. Januar 2021 bzw. 27. Januar 2021 in Kraft.
In einigen Bereichen muss künftig eine medizinische Maske, statt der bisherigen „Alltagsmaske“ getragen werden.
Durch weiter hohe Infektionszahlen und eine Beschleunigung der Ansteckungen durch Mutationen des Corona-Virus werden die Corona-Maßnahmen der vergangenen Wochen zunächst bis Ende Januar verlängert und teilweise verschärft.
Die Ausgangsbeschränkungen bleiben weiter bestehen.
Private Zusammenkünfte sind nur noch im Kreis des eigenen Hausstandes und höchstens mit einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, möglich. Kinder unter 14 werden dabei – anders als in den vergangenen Wochen – mitgezählt.
Ab 11. Januar 2021 sollen Abholangebote im Handel wieder erlaubt werden.
Der Sportbetrieb ruht weiterhin.
Änderungen der Corona-Verordnung zum 11. 01. 2021
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