1
2

Beitragsordnung

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflicht der Mitglieder zur Entrichtung von Beträgen an die Abteilung. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
  2. Der Abteilungsbeitrag, die Aufnahmegebühr und die Umlagen werden von der Abteilungsversammlung beschlossen.
  3. Der jährliche Abteilungsbeitrag beträgt:

    A. Erwachsene Euro 40,–
    B. Familienbeitrag Euro 70,–
    (Bitte Beitrittserklärung entsprechend ergänzen)

    C. Kinder, Schüler und Jugendliche Euro 30,–
    F. Förderndes Mitglied Euro 25,–

    Beitragsfrei sind Ehrenmitglieder, Mitglieder der Abteilungsleitung und Übungsleiter.

    Bedingung für den Familienbeitrag:
    Mindestens 2 Geschwister unter 22 Jahren, ein Kind bzw. mehrere Geschwister unter
    22 Jahren plus ein oder beide Elternpaare, Ehepaare.
  4. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit dem entsprechenden Nachweis dem Kassenwart vorzulegen. Anschriftenwechsel und Änderung der Bankverbindung bzw. der Kontonummer sind der Abteilung sofort mitzuteilen.
  5. Der Einzug des Beitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV zu Beginn des 2. Quartals jeden Jahres.
  6. Bei Eintritt bis zum 30. Juni ist der volle Betrag, ab 1. Juli der halbe Beitrag zu entrichten.
  7. Der Austritt aus der Abteilung hat bis zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich bei den Übungsleitern zu erfolgen. Eine Kündigung beim TSV Bad Saulgau hat separat zu erfolgen.
  8. Die durch die Abteilungsversammlung festgesetzten Beiträge treten zum 1. Januar dessen
    Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Abteilungsversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
  9. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

Förderer

Schwimmabteilung TSV 1848 Bad Saulgau e.V. | info@schwimmen-badsaulgau.de